Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der GASTRORAMPE, eine Abt. der Agentur Gasthaus, Einrichtungsgesellschaft mbH.

I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, sofern wir nicht andere Bedingungen schriftlich anerkennen.

II. Angebote
1. Unsere Angebote sind freibleibende Auskünfte; Beratung und Angaben in Katalogen, Preislisten u. a., insbesondere über technische Fragen, erfolgen unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschl. Nebenabreden) werden ebenso wie Erklärungen unserer Mitarbeiter erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich.
2. Ansprüche der Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

III: Leistungsabgrenzung
1. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind unsere Leistungen reine Liefer- und Montageleistungen, die sich ausschließlich auf die verkauften Produkte beschränken. Alle Planung-, Bau-leitungs- und Genehmigungsarbeiten werden gesondert vereinbart und berechnet. Nicht zu unseren Leistungen zählen Maurer-, Stemm- und Putzarbeiten sowie Elektro- und Sanitärarbeiten, die Bestandteil der Immobilie sind und die Verbindung zwischen dieser und den von uns gelieferten Geräten.
IV: Preise und Zahlungen

1. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind freibleibend,
2. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, netto ab unserem Lager Berlin, zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Fracht und Vorfrachten, Zölle, Versicherung und Verpackung.
3. Mangels anders lautender Vereinbarung sind alle Rechnungen zahlbar netto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, oder vorheriger Meldung der Versandbereitschaft. Bei Zielüberschreitungen oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mind. 5% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigern Schaden nach. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Gehen über den Besteller nach Vertragsabschluß ungünstige Auskünfte ein, die eine wesentliche Verschlechterung seiner Einkommens- oder Vermögensverhältnisse erkennen lassen, so können wir entgegen den getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlungen in bar verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Besteller zur Rückgabe der erlangten Sache nicht in der Lage ist, hat er uns den Wert zu ersetzen. Darüber hinaus können wir Ersatz des uns entstandenen Schadens verlangen. Auch soweit die Forderung infolge Annahme von Wechseln oder Schecks oder anderer weise gestundet worden war, können wir in diesem Fall durch Kündigung an den Besteller die sofortige Fälligkeit herbeiführen. Wechsel und Schecks verbleiben in diesem Fall zur Sicherheit in unserem Besitz und können bei Verfall zur Zahlung vorgelegt werden.
5. Bundesbankdiskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden zahlungshalber angenommen, jedoch nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Gutschriften, über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar fällig. Für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.

V. Rücktritt vom Vertrag
1. Tritt ein Kunde aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, vom Vertrag zurück, so ist er gegenüber der Agentur GastHaus Einrichtungsgesellschaft mbH schadenersatzpflichtig. Die zu zahlende Mindesthöhe in diesem Fall beträgt 10% vom Nettoauftragswert.

VI. Lieferfristen und Liefertermin
1. Unsere Lieferfristen und Termine sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage gegeben haben. Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Beförderung übernehmen wir nicht.
2. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Zustellung der vom Käufer unterzeichneten Auftragsbestätigung und dem Eingang vereinbarter Anzahlung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer behördlicher Bescheinigungen und Genehmigungen.
3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.
4. Die vorstehenden Ziffern 2 und 3 gelten auch, falls feste Lieferfristen oder Termine vereinbart wurden.
5. Änderungswünsche des Bestellers hinsichtlich Umfang und Ausführung der bestellten Gegenstände, die nach Auftragsannahme noch berücksichtigt werden können, rechtfertigen jedoch einen Mehrpreis und verlängern gegebenenfalls die Lieferfrist.
6. Kommen wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer den Rücktritt insoweit erklären oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern, als Lieferungen innerhalb der Nachfrist nicht ausgeführt sind. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar gewesenen Schaden, jedoch auf höchstens 5% vom Wert der Lieferung.

VII. Versand und Gefahrenübergang
1. Die Verpackung geschieht auf das Sorgfältigste; für Transportschäden wird nicht gehaftet. Die Sendungen werden auf Kosten des Empfängers versichert, sofern dieser es wünscht. Eine Verpflichtung zur Versicherung übernehmen wir hiermit nicht.
2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers und zwar auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
3. Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Anzeige der Versandbereitschaft vom Besteller zu übernehmen und bei Anlieferung auf Mängel hin zu untersuchen.

4. Bei Annahmeverzug gehen Kosten und Gefahr auf den Besteller über. Dasselbe gilt bei Bahnsperren und sonstigen Transporterschwernissen, die einen Versand verzögern oder unmöglich machen.

VIII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung der Agentur GastHaus Einrichtungsgesellschaft mbH, beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch von defekten Teilen oder Baugruppen, einschließlich Arbeitskosten, sofern der betreffende Defekt innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum der nachweislichen Übergabe bzw. Inbetriebnahme durch die Agentur GastHaus Einrichtungsgesellschaft mbH entstanden ist und sich aus Material-, Konstruktions-, und Verarbeitungsfehlern resultiert. Die Gewährleistung auf Arbeitsleistung schließt nur die Standard- Arbeitskosten der reinen Arbeitszeit ein, alle übrigen Zusatzkosten, wie An- und Abfahrt , sind ausgeschlossen. Jede Arbeitsleistung, die zur Erfüllung der Gewährleistung notwendig ist, muss durch die Agentur GastHaus Einrichtungsgesellschaft mbH oder ein von ihr benanntes Serviceunternehmen durchgeführt werden.
2. Die Gewährleistung gilt nicht für die Kosten für Teile oder Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit Mängeln oder anderen Schäden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
2.1. Stromversorgungsstörungen oder fehlerhafter Anschluss des Produkts, ungeachtet der zugrunde liegenden Ursache,
2.2. Wasserversorgungsstörungen oder Probleme mit den Wasserleitungen an die das Produkt angeschlossen ist, ungeachtet der zugrunde liegenden Ursache,
2.3. ungünstige Betriebsbedingungen, wie in der zum Produkt gehörenden Bedienungsanleitung beschrieben,
2.4. Fehlfunktion der externen Abflussleitung, an die das Produkt angeschlossen ist,
2.5. nicht, bzw. nicht gemäß den Angaben in der zum Produkt gehörigen Bedienungsanleitung durchgeführte Reinigung und/oder Wartung.
3. Die Agentur Gasthaus übernimmt keine Haftung im Falle einer nicht sachgerechten Anwendung, natürlichem Verschleiß oder unzureichender Wartung.
4. Mängelrügen können nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich geltend gemacht werden, Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Ware.
5. Nach Anerkennung einer berechtigten Beanstandung muss uns eine Frist von bis zu. 6 Wochen zur Instandsetzung zzgl. der zur Beschaffung von Fremdmaterialien erforderlichen Lieferzeit gewährt werden. Weitergehende Rechte stehen dem Besteller nicht zu, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder mangelhafter Nachbesserung oder Ersatzlieferung, und zwar auch soweit es sich um äußere Folgeschäden handelt, es sei denn, wir oder unsere Hilfsperson hätten den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
6. Maß- und Ausführungsangaben in Angebot und Auftragsbestätigung sind nur annähernd verbindlich, insoweit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Soweit wir nach eigenen Zeichnungen, Mustern oder Modellen liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und technische Ausführung anbetrifft. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an aller gelieferter Ware und erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten vor, einschl. solcher aus einem Kontokorrent-Saldo.
2. Der Besteller hat die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden und andere Schäden ähnlicher Art zu versichern und auf unser Verlangen hin den Nachweis der Versicherung zu erbringen.
3. Er darf die Ware nicht Dritten verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von den erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich umfassend zu unterrichten. Alle uns durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu erstatten.
4. Soweit unser Vorbehaltseigentum durch Einbau oder Verarbeitung untergeht, erhalten wir sicherheitshalber Miteigentum an der hergestellten Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zur hergestellten Sache.

X. Schutzrechte
1. An unseren Zeichnungen, Mustern und Modellen behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Diese dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zu-gängig gemacht werden.
2. Wir behalten uns das Recht vor, für erbrachte Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere für die Erstellung von Zeichnungen und Installationsplänen, diese nach gültigen Sätzen der HOA zu berechnen. Ebenso fordern wir Ersatz für alle mit diesen Arbeiten im Zusammenhang stehenden Auslagen und Kosten, auch bei Behörden und Ämtern sowie Wegekostenpauschale.

XI. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form für uns verbindlich. Zur Rechtsgültigkeit bedarf es von unserer Seite der Unterschrift von mindestens zwei Gesellschaftern oder von uns ausdrücklich und durch schriftliche Vollmacht berechtigte Vertreter.
2. Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner ihrer Bestimmung gültig.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sowohl für Kauf, als auch für Werk- und Werklieferungsverträge sowie für Architekten- bzw. Planungsleistungen entsprechend HOA.
4. Erfüllungsort für beide Parteien ist Berlin, dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Als Gerichtstand wird das dem jeweiligen Streitwert nach für Berlin zuständige Gericht vereinbart.

XII. 12. Second- Hand-Inventar

Sämtliches Second- Hand-Inventar oder Sonderposten werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, gebraucht wie besichtigt, vorgeführt und verkauft.
Defekte Geräte sind als solche ausgewiesen. Der Käufer bestätigt schriftlich die
bekannt gegebenen Defekte.
Für die Instandsetzung ist der Käufer dann selbstverantwortlich. Jegliche Haftung
des Verkäufers ist ausgeschlossen.